„GoldenEye 007“ ist nicht mehr indiziert und damit ab sofort wieder öffentlich erhältlich. Also kann das Spiel wieder öffentlich verkauft bzw. beworben werden. Die Freigabe könnte mit dem neuen Online-Service von Nintendo zusammenhängen.
1998 landete der N64-Shooter auf dem Index und war dadurch nicht öffentlich erhältlich. Verantwortlich für die Indizierung war die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Der Ego-Shooter wurde als nicht für die Augen von Kindern und Jugendlichen geeignet eingestuft.
Verfrühte Freigabe
Ein Spiel darf laut Jugendschutzgesetz nur für 25 Jahre auf der Indizierungsliste landen, danach erfolgt eine Freigabe und das Spiel fliegt aus der Liste. „GoldenEye 007“ wäre demnach sowieso 2023 aus der Liste gestrichen worden. Wie Eurogamer via Twitter mit Bezug auf Schnittberichte schreibt, ist die Stadlbauer Marketing Vertriebs GmbH für die Streichung verantwortlich.
Die Stadlbauer Marketing Vertriebs GmbH ist ein Spielwarenunternehmen, das unter anderem ein Vertriebspartner von Nintendo ist. Daher ist es durchaus möglich, dass für die vorzeitige Streichung von der Liste das neue N64-Online-Angebot von Nintendo verantwortlich ist. Denn wenn das Spiel weiterhin auf dem Index geblieben wäre, hätte es in Deutschland nicht in das Lineup des neuen Online-Dienstes aufgenommen werden können. Deswegen liegt die Vermutung nahe, dass die Stadlbauer Marketing Vertriebs GmbH im Auftrag von Nintendo die Indizierung aufheben lassen hat. Denn trotz der damaligen Indizierung ist „GoldenEye 007“ unter den Top 3 der erfolgreichsten N64-Titel weltweit. Warum „GoldenEye 007“ so beliebt ist, könnt ihr auch im Klassiker-Check unseres Chefredakteurs Jan nachlesen.
Würdet ihr euch über „GoldenEye 007“ für das Nintendo Switch-Online-Angebot freuen? Habt ihr den Klassiker damals spielen können?
Bild: Nintendo
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